Friedrichswalde
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Das Amt Friedrichswalde

Auf Anregung König Friedrich Wilhelms wurde 1726 von der Domäne­kammer Stettin das Domäneamt Fried­richswalde begrün­det und auf sechs Jahre an einen Amtspächter verpachtet.

 

Dem Amt gehören die Dörfer Hinzendorf, Dammerfitz, Daars, Rosenow, Falkenberg und Priemhausen an. Das Amtgebiet schließt aber auch den nahe der Plöne gelegenen Landstrich „Felchow“  und das „Röhricht“ im Norden mit ein. Der überwiegende Teil des Amtgebietes bestand aus Wald, Moor und Wiesen, es fehlte an Acker­land. Eine Um­frage Friedrich Wilhelms nach nutzbarem Land für die Erwei­terung der Domänen wird vom Landesforstmei­ster Bock mit dem Hinweis auf das zwischen „Damm“ und Gollnow sowie dem Dammscher See gelegene „Röhricht“ beantwortet. Nachdem die Forstkasse die Gelder be­reitstellte, beginnen ein Jahr  später  (1738)  die Arbeiten zum Bau eines neuen Vorwerks am Röh­richt.

 

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